Allgemeine Reisebedingungen
Sehr geehrter Reisender,
Sehr geehrter Reisender,
bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Bestimmungen durch. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen, nachstehend „Reisender“ genannt, und dem in der konkreten Reiseausschreibung genannten Reiseveranstalter, nachste-hend „RV“ genannt, zustande kommt. Für einzelne Angebote können abweichende Reise-, Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten. Soweit solche wirksam vereinbart sind, gelten nur diese und nicht die nachfolgenden Bestimmungen.
1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen der Buchungsperson
1.1. Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, mit E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Reisende dem in der jeweiligen Reiseausschreibung als Reiseveranstalter genannten RV den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der konkreten Reiseausschreibung, den „Allgemeinen Hinweisen zu den Reisegebieten“, den „Wichtigen Informationen für alle Reisen“ und aller ergänzenden Angaben in der Buchungs-grundlage (Reiseprospekt, Sonderangebot), soweit diese dem Kunden vorliegen, verbindlich an.
1.2. Der Reisevertrag kommt mit der telefonischen, schriftlichen, per Fax, per E-Mail oder online übermittelten Buchungsbestätigung des RV an den Reisenden zustande. Bei telefonischen Buchungen oder Buchungen über ein vermittelndes Reisebüro erhält der Reisende unverzüglich eine Bu-chungsbestätigung in Schrift- oder Textform übermittelt.
1.3. Bei der Anmeldung mehrerer Reisender durch einen einzelnen Reisenden hat der Anmeldende für die Verpflichtungen aller mitangemeldeten Reisenden aus dem Reisevertrag einzustehen, soweit der diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung im Anmeldeformular übernommen hat.
2. Leistungen
2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt unter Maßgabe sämtlicher, im Prospekt enthaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere den Länderinformationen, den „Allgemeinen Hinweisen zu den Reisegebieten“ und den „Wichtigen Informationen für alle Reisen“.
2.2. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung des RV hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätig-ten Inhalt des Reisevertrages abändern.
2.3. Orts- und Hotelprospekte, Prospekte lokaler Partner, Prospekte von Kooperationspartnern oder Internetinformationen von Leistungsträgern oder Partnern des RV, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich.
3. Anzahlung und Restzahlung
3.1. Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, mindestens 15% des Reisepreises.
3.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben und im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5.1 genannten Gründen abgesagt werden kann.
3.3. Die Reiseunterlagen erhält der Reisende nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises unverzüglich ausgehändigt.
4. Preiserhöhung
Der RV behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leis-tungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgen-den Bestimmungen wie folgt zu ändern.
4.1. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den RV nicht vorhersehbar waren.
4.2. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der RV den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der RV vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der RV vom Kunden ver-langen.
4.3. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem RV erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.4. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den RV verteuert hat.
4.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der RV den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reise-vertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des RV über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den RV
5.1. Der RV kann bis vier Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag nach Maßgabe folgender Rege-lungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der konkreten Reiseausschreibung oder, soweit sie einheitlich für alle oder bestimmte Reisen des RV gilt, in einem entsprechenden Prospekthinweis deutlich unter Angabe der Frist, bis wann die Mindestteilnehmerzahl erreicht sein muss, zu bezeichnen.
b) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben im Prospekt Bezug zu nehmen.
c) Der RV ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterrei-chen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
e) Nimmt der Reisende nicht an einer Ersatzreise teil, erhält er an den RV bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet.
5.2. Der RV kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhal-tig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; der RV muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigen des RV sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte des RV wahrzunehmen.
6. Rücktritt durch den Reisenden
6.1. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung, die schriftlich erfolgen sollte, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim RV.
6.2. Dem RV stehen in jedem Fall des Rücktritts folgende pauschale Entschädigungen zu, bei deren Bemessung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwertung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:
Studienreisen Europa
Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn 5%
ab 59. bis 31. Tag vor Reisebeginn 15%
ab 30. bis 21 Tag vor Reisebeginn 25%
ab 20. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 60%
des Reisepreises
Flug-, Bahn-, Busreisen, Landarrangements
(Geführte Reisen, Erlebnisreisen, Individualreisen weltweit)
bis 31 Tage vor Reisebeginn 15 %
ab 30. bis 21. Tag vor Reisebeginn 25 %
ab 20. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
ab 14. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 60 %
des Reisepreises
Mietwagen, Camper und Wohnmobile
bis 31 Tage vor Reisebeginn 10%
ab 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25 %
ab 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn 50 %
am Abreisetag/bei Nichtantritt max. 90 %
des Reisepreises
Für Schiffsreisen gelten, soweit wirksam vereinbart, besondere Stornobedingungen, die in den jeweiligen Katalogen i.d.R. direkt beim Produkt aufge-führt sind oder über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.
6.3. Dem Reisenden ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
6.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7. Umbuchungen
7.1. Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchungen (Änderungen von Reisebeginn/ende/-dauer, Abflugs- bzw. Abfahrtsort, Zielflughafen, Hotel, Ausgangs- und Zielhafen, Verpflegungs- oder Unterbringungsart, Fahrzeugtyp oder -ausstattung bei Mietwagen- oder Campmobilen) nach Vertragsschluss besteht nicht.
7.2. Ist eine Umbuchung möglich und der RV zur Vornahme bereit, wird jeweils bis zum Zeitpunkt der ersten Staffel der vorstehend angegebenen Stornopauschalen der einzelnen Reisearten eine Kostenpauschale von EUR 50 pro Person und Umbuchungsvorgang erhoben.
7.3. Umbuchungswünsche, die zur Folge haben, dass weitere Reiseleistungen ebenfalls geändert werden müssen, sowie solche, die später als die jeweilige Frist vor Reisebeginn beim RV eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Reisenden vom Reisever-trag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
7.4. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Grün-den, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind.
9. Obliegenheiten des Reisenden, Kündigung durch den Reisenden
9.1. Die sich aus §§ 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit dem RV dahingehend konkretisiert, dass der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der vom RV beauftragten Reiseleitung oder der örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Erreichbarkeit der örtlichen Reiseleitung oder Agentur wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen unter-richtet.
9.2. Ist vom RV keine Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, den RV direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit dem RV kann unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Adresse aufgenommen werden.
9.3. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt.
9.4. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr des Anspruchsver-lustes.
9.5. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine ihnen vom Reisenden bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom RV oder seinem Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
9.6. Der Reisende ist verpflichtet, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach der vertrag-lich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem RV selbst unter nachstehender Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Scha-densersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
10. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
10.1. Der RV informiert über die obigen Vorschriften, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründete- persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaats-bürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie dem RV nicht ausdrücklich vom Reisenden mitgeteilt worden sind.
10.2. Der RV wird den Reisenden vor Vertragsschluss über etwaige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Allgemeinen Vor-schriften informieren.
10.3. Soweit der RV seiner Hinweispflicht entsprechend den vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der Reisende zur Einhaltung dieser Vor-schriften selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich der RV ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Der RV haftet auch dann, wenn er im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen, es sei denn, dass der RV die Verzögerung zu vertreten hat.
11. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
11.1. Der RV informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtun-ternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuch-ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist der RV verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der RV weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren.
11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der RV den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte Liste der Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten unter-sagt ist, ist auf der Internet-Seite des RV abrufbar und in den Geschäftsräumen des RV einzusehen.
12. Haftungsbeschränkung
12.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) der RV für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermit-telt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeför-derungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RVs ursächlich ge-worden ist.
12.3. Soweit Einzelleistungen (Hotelunterkünfte, Mietwagen, Campmobile) ausdrücklich als vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet sind und nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB nicht der Anschein erweckt wird, dass der RV solche Leistungen in eigener Verantwortung erbringt, ist der RV nur Vermittler und haftet nur für die Verletzung von Vermittlerpflichten, nicht jedoch für die vermittelte Leistung selbst. Entsprechendes gilt, soweit der RV Pauschalreisen der anderen Anbieter in diesem Katalog vermittelt. Die vorstehende Regelung gilt nach Maßgabe der Bestimmung unter Ziffer 12.2 auch für vermittelte Flüge.
13. Verjährung
13.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertragli-cher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.
13.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
13.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
13.4. Schweben zwischen dem Reisenden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Gerichtsstand, Rechtswahl
14.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem RV findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den RV im Ausland für die Haftung des RV dem Grunde nach nicht dt. Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwen-dung.
14.3. Der Kunde kann den RV nur an dessen Sitz verklagen.
14.4. Für Klagen des RV gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisever-trages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-haltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.
14.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kun-den und dem RV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt. RA Rainer Noll, Stuttgart 2002-2012
Reiseveranstalter:
Karawane Reisen GmbH
Schorndorferstr. 149
71638 Ludwigsburg
Tel. 07141-2848-0
Fax 07141-2848-25
E-Mail: info
karawane
de
Internet: www.karawane.de
Handelsregister: Stuttgart HRB 1994
Umsatzsteuer-Ident.-Nr. DE 146 128 059
Geschäftsführung
Peter Albrecht,
Uli Albrecht,
Steffen Albrecht
(Verantwortliche im Sinne §6 TDG)
Allgemeine Informationen für alle Reisen
Eingeschlossene Leistungen
Neben den bei jeder Reise im einzelnen aufgeführten Leistungen gehören folgende Leistungen in der Regel zur Grundausstattung unserer Reisen:
Gruppenreisen / Geführte Reisen
- Reiseleitung, deutsch- oder englischsprechend lt. Reisebeschreibung
- Rundreise im genannten Verkehrsmittel (Bus, Kleinbus, Geländewagen, Zug, Pkw o.ä.) lt. Reisebeschreibung
- Ausflüge, Besichtigungen und Führungen lt. Reisebeschreibung
- Eintrittsgelder und Nationalpark-Gebühren lt. Reisebeschreibung
- Bei Flugreisen die Flughafen-, Lande- und Sicherheitsgebühren, Ein- und Ausreisesteuern sowie die bei Katalogdruck gültigen Treibstoffzuschläge. Ebenfalls eingeschlossen ist die Luftverkehrssteuer für Abflüge von deutschen Flughäfen.
Individualreisen
- Fahrzeugmieten lt. Reisenangebot/bestätigung
- Hotelübernachtungen lt. Reiseangebot/bestätigung
- Bausteinprogramme lt. Reiseangebot/bestätigung
- Transfers und Ausflüge lt. Reiseangebot/bestätigung
- Bei Flugreisen die Flughafen-, Lande- und Sicherheitsgebühren, Ein- und Ausreisesteuern sowie die bei Katalogdruck gültigen Treibstoffzuschläge. Ebenfalls eingeschlossen ist die Luftverkehrssteuer für Abflüge von deutschen Flughäfen.
Abweichungen bei den eingeschlossenen und nicht eingeschlossenen Leistungen sind bei der Beschreibung der einzelnen Reisen bzw. im Angebot und der Bestätigung der Reise aufgeführt.
Nicht im Reisepreis enthalten sind in der Regel Trinkgelder für Busfahrer, örtliche Fremdenführer und Hotelpersonal, nicht genannte Mahlzeiten und Getränke, persönliche Ausgaben, evt. vor Ort zu zahlende Abflugsteuern/gebühren, evt. vor Ort zu zahlende Zusatzversicherungen oder Einweggebühren für Mietwagen und/oder Camper.
Länderhinweise und Informationen zum Reiseland
Länderhinweise finden Sie hier...
Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie zusätzlich Merkblätter mit wichtigen Reisehinweisen für das jeweilige Land.
Kundengeldabsicherung / Reisepreissicherungsschein
Der gesetzlichen Pflicht für Pauschalreiseveranstalter zur Kundengeldabsicherung folgt Karawane Reisen durch Übergabe eines Sicherungsscheins der
tourVERS
Touristik-Versicherungs-Service GmbH
Borsteler Chaussee 51
22453 Hamburg
www.tourvers.de
Bahnfahrkarten
Für alle Reisen bieten wir preiswerte RIT-Fahrkarten der Deutschen Bahn für die innerdeutsche An- und Abreise zum/vom Abreiseort (bei Busreisen) bzw. Abflughafen (bei Flugreisen) an. Die Fahrkarten sind bis zu einem Monat gültig. Sie können auf allen Zügen der Deutschen Bahn AG inklusive ICE/IC/EC ohne Zugbindung genutzt werden.
Bei einigen Reisen ist ein Rail & Fly Fahrschein für die innerdeutsche An- und Abreise zum/vom Abflughafen bereits im Reisepreis inkludiert. Bitte beachten Sie den Reiseunterlagen beigefügten Hinweise zur Nutzung der Rail & Fly Fahrscheine bzw. deren Beschaffung an einem deutschen Fahrkartenautomaten.
Wichtiger Hinweis: Rail & Fly und RIT Fahrkarten sind eine Fremdleistung und ein Angebot in Kooperation mit der Deutschen Bahn. Für Verspätungen von Zügen und die Folgen ist der Reiseveranstalter nicht haftbar zu machen. Bitte wählen Sie in jedem Fall den Zug so, dass Sie mindestens 2 Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffen. Leider können wir für Sie keine Sitzplatzreservierung im Zug vornehmen - bitte wenden Sie sich dazu an Ihren nächstgelegenen Bahnhof bzw. im Internet unter www.bahn.de.
Buchungen ohne Flug
Viele unserer Reisen können auf Wunsch auch ohne Flug gebucht werden. In diesem Fall entfallen alle in der Reisebeschreibung genannten Flugleistungen sowie die Transfers am Ankunfts- und Abflugstag. Zudem können dann möglicherweise im Programm enthaltene Verpflegungsleistungen für diese Tage nicht gewährleistet werden. Sofern Sie die Flüge selbst buchen, teilen Sie uns dies bitte bei Buchung mit. Die pünktliche Ankunft zum Reisebeginn liegt dann in Ihrer Verantwortung. Eventuelle Rückerstattungen aufgrund von Verspätungen oder Flugstreichungen können nicht vorgenommen werden.
Busfahrten
Im Sinne einer gerechten Sitzplatzverteilung wird vom Reiseleiter oder Busfahrer ein rollierendes System vorgeschlagen, um dessen Einhaltung wir bitten. Wir bitten Sie ferner, im Bus nicht zu rauchen.
Zustiegsmöglichkeiten: Bei manchen Busreisen besteht nach vorheriger Rücksprache die Möglichkeit, unterwegs zu- bzw. auszusteigen. Zustiegstellen sind Bahnhöfe, Flughäfen oder Autobahn-Raststätten.
Entfernungsangaben
Bei einigen Reisen dieses Katalogs sind Entfernungsangaben aufgeführt. Diese Angaben sind unverbindlich und können aufgrund örtlicher Gegebenheiten abweichen.
Flüge
Die Flüge ihrer Reise werden mit renommierten Fluggesellschaften durchgeführt. Auch Flugverbindungen mit nur einer Flugnummer können Zwischenlandungen beinhalten.
- Code-Share-Flüge: Viele Flüge werden als Gemeinschaftsdienste oder sog. „Code-Share-Flüge“ durchgeführt. Deshalb kommt es z.B. vor, dass ein Flug zwar eine Lufthansa-Flugnummer hat, der Flug jedoch mit dem Fluggerät einer Partner-Airline durchgeführt wird. Detailinformationen zu den Flügen erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen.
- Innerdeutsche Anschlussflüge werden nach Eingang Ihrer Buchung von uns reserviert. Die Buchung erfolgt vorbehaltlich Verfügbarkeit und kann daher nicht garantiert werden. Wir sind bemüht, Ihnen stets den günstigsten Tarif zu buchen. Bei individuell gebuchten Zubringerflügen haften wir nicht für das Erreichen des Gruppenfluges.
- Anschlussflüge ab/bis Zürich und Wien: Für Kunden aus der Schweiz und aus Österreich organisieren wir, wo immer möglich, Direktflüge zum ersten Zielort. Sollte dies nicht möglich sein, buchen wir einen Anschlussflug nach Deutschland. Zusätzliche Transfers, Übernachtungen oder erhöhte Anschlussflugpreise sind in diesen Fällen nicht im Preis eingeschlossen.
- Die Flugzeiten, die im Katalog angegeben sind, sind unverbindliche Richtwerte. Flugzeitenänderungen und ein Wechsel der Fluggesellschaft bleiben ausdrücklich vorbehalten. Wegen häufiger Überfüllung des Luftraums und steigender Sicherheitskontrollen empfehlen wir ausreichende Übergangs- und Check-In Zeiten von 2-3 Stunden. Im Winter kann es zu Verzögerungen aufgrund von Witterungseinflüssen kommen.
- Veranstaltertarife: Den bei den einzelnen Katalogreisen kalkulierten Preisen liegen die jeweils günstigsten Veranstaltertarife der jeweiligen Fluggesellschaft zugrunde. Für diese Tarife besteht ein begrenztes Platzangebot. Daher ist es nicht auszuschließen, dass wir bei mangelnder Verfügbarkeit des kalkulierten Tarifs einen Zuschlag für den nächsthöheren Tarif berechnen müssen. Dies betrifft insbesondere unsere Erlebnisreisen, wo kein festes Gruppenkontingent bei den Fluggesellschaften gehalten wird.
- Gepäck: Die Freigepäckgrenze in der Economy-Class liegt in der Regel bei 20 kg bis 23 kg pro Person, bei Flügen nach USA und Kanada gilt das sog. Peace Concept (PC) mit 23 kg pro Person. Bezüglich der Übergepäckregelungen sowie für Anzahl, Größe und Gewicht des Handgepäcks gelten die Vorschriften der jeweiligen Fluggesellschaft.
- Tipp: Kopieren Sie die wichtigsten Reisedokumente und bewahren Sie diese getrennt vom Handgepäck oder bei einer Begleitperson auf oder senden Sie diese eingescannt auf eine E-Mail Adresse, auf die Sie unterwegs Zugriff haben.
- Handgepäck: Die maximalen Maße des Handgepäcks dürfen die Maße 48 cm x 42 cm x 25 cm (zusammen max. 115 cm) nicht überschreiten. Gewicht max. 5 kg. Es dürfen keine spitzen oder gefährlichen Gegenstände (Scheren, Taschenmesser, Sprays, Gaskartuschen etc.) in das Handgepäck. Flüssigkeiten dürfen nur in geringen Mengen mitgenommen werden. Behältnisse bis max. 100 ml müssen in einem transparenten wiederverschließbaren Beutel (max. 1 Liter Fassungsvermögen, z.B. Gefrierbeutel) verpackt sein.
- Flughafensteuern, Gebühren und Treibstoffzuschläge: Im Reisepreis sind alle deutschen und ausländischen Sicherheits- und Flughafenentgelte sowie die aktuell gültigen Treibstoffzuschläge enthalten, soweit sie zum Zeitpunkt des Katalogdrucks bekannt sind. Die Fluggesellschaften behalten sich Tarifänderungen und Änderungen der Treibstoffkostenzuschläge bis zur tatsächlichen Ticketausstellung vor. Ferner behalten sich die Fluggesellschaften Flugplanänderungen vor, über die wir Sie nach Möglichkeit immer rechtzeitig informieren. In einigen Ländern Asiens (z.B. Thailand, Indonesien), in Neuseeland, der Südsee sowie in Südamerika gibt es teilweise Abfluggebühren, die bei Ausreise vor Ort in Landeswährung bezahlt werden müssen. Diese sind nicht im Reisepreis enthalten.
- Nichtraucherflüge: Alle Langstrecken- und Europaflüge sind Nichtraucherflüge. In vielen Ländern sind auch die Flughäfen und andere öffentliche Gebäude „rauchfreie Zonen“ (z.B. Australien, Neuseeland, USA, Kanada).
- Business- und First-Class Flüge buchen wir Ihnen gegen die entsprechenden Zuschläge, die je nach Fluggesellschaft und Strecke unterschiedlich hoch sind. Bitte geben Sie Ihren Buchungswunsch mit der Reiseanmeldung an. Die veröffentlichten Zuschläge beziehen sich auf die internationalen Langstreckenflüge für Hin- und Rückflug.
- Meilensammeln: Viele Fluggesellschaften bieten die Möglichkeit, Meilen zu sammeln, um an einem Bonusprogramm teilzunehmen. Die Anträge erhalten Sie über jeweiligen Internetseiten der Fluggesellschaften. Die dort vergebene Mitgliedsnummer teilen Sie uns bitte vor Abflug mit. Beim Check-In ist es zudem erforderlich, die Mitgliedskarte vorzulegen.
- Sitzplatzreservierungen: Einige Fluggesellschaften ermöglichen die Reservierung von Sitzplätzen vorab. Bitte beachten Sie, dass Notausgangsplätze von einer Vorab-Reservierung ausgeschlossen sind. Reservierte Plätze sind grundsätzlich nicht Bestandteil unserer Bestätigung, da alle Fluggesellschaften sich das Recht auf kurzfristige Änderungen vorbehalten. Selbst nach Besteigen des Flugzeugs kann das Personal eine Änderung anordnen.
- Verlängerungen: Bei vielen Flugreisen kann die Reise ohne Flugzuschläge im Rahmen der Verfügbarkeit verlängert oder früher angetreten werden, sofern dies im Rahmen der tariflich möglichen Mindest- und Maximalaufenthalte liegt. Bitte teilen Sie uns entsprechende Wünsche bereits bei der Reisebuchung mit.
- Flugänderungen: Nach Flugscheinausstellung oder nach Reisebeginn sind Flugänderungen nur noch gegen Umbuchungsgebühren unterschiedlicher Höhe möglich. Bei einer individuellen Reiseverlängerung gehen die Kosten für Flughafentransfers (Taxi oder Flughafenbus) zu Lasten des Reiseteilnehmers. Für die im Reisepreis einer Gruppenreise eingeschlossenen und nicht in Anspruch genommenen Transfers ist keine Erstattung möglich.
Hotels und Unterkünfte
- Bei allen unseren Reisen wurden die Hotels und Unterkünfte für die jeweilige Reiseroute sorgfältig ausgewählt. Die Zimmer verfügen in der Regel über Bad oder Dusche/WC. In Ausnahmefällen, z.B. bei Farmübernachtungen oder in Safari-Camps werden sanitäre Anlagen gemeinschaftlich genutzt.
- Die angegebenen Hotelkategorien beruhen auf den Angaben der aufgeführten Häuser oder auf der Klassifizierung durch örtlichen Tourismusbehörden und Agenturen. Wir weisen darauf hin, dass die Hotelklassifizierung in den einzelnen Ländern nach unterschiedlichen, landesüblichen Maßstäben getroffen wird und nicht immer mit der deutschen Klassifizierung vergleichbar ist.
- Einzelzimmer stehen meist nur beschränkt zur Verfügung und können nicht immer garantiert werden. Bei einer unter Umständen notwendig werdenden Zusammenlegung in Doppelzimmern erfolgt eine vorherige Information und eine Rückzahlung des anteilig bezahlten Einzelzimmerzuschlags. Weitergehende Ansprüche können nicht anerkannt werden.
- Halbe Doppelzimmer: Alleinreisenden Kunden, die ein halbes Doppelzimmer bei einer Gruppenreise buchen, können wir die Buchung erst bestätigen, wenn ein Zimmerpartner verfügbar ist. Bis dahin erfolgt die Bestätigung im Einzelzimmer.
- Dreibett- und Vierbettzimmer sind mit Einschränkungen buchbar. Dabei handelt es meist um ein Doppelzimmer mit Zustellbett oder zwei Queensize-Betten, d.h. der Komfort ist deutlich eingeschränkt. Die Verfügbarkeit und eine evt. Ermäßigung müssen wir im Einzelfall prüfen.
Individuelle Verlängerungen
Neben den ausgeschriebenen Katalogreisen arbeiten wir Ihnen gerne individuelle Anschlussprogramme, Badeaufenthalte oder Stopover-Programme aus.
Infektions- und Impfschutz
Wir bitten Sie, sich rechtzeitig bei erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen zu informieren. Gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Im Internet finden Sie Wissenswertes unter www.travelmed.de.
Kinderermäßigungen
Bei Flügen wird Kindern bis zu einem Alter von 11 Jahren (einschließlich) eine Ermäßigung von 25 bis 33% gewährt. Bei Landprogrammen und Hotels geben wir die von den Leistungsträgern angebotenen Kinderermäßigungen im vollem Umfang an Sie weiter.
Für Bausteinprogramme und Tagesausflüge gibt es ebenfalls Kinderermäßigungen, die wir bei den Reiseangeboten entsprechend berücksichtigen.
Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Anfrage stets das Geburtsdatum der Kinder!
Kleingruppen-Zuschläge
Bei unseren Katalogreisen ist eine Mindestteilnehmerzahl angegeben. Falls diese nicht erreicht wird, bieten wir Ihnen in der Regel an, die Reise gegen eine Zuschlag zur Deckung der Mehrkosten dennoch durchzuführen.
Körperliche Anforderungen
Die Anforderungen an die körperliche Belastbarkeit des Reiseteilnehmers richten sich nach dem Reiseziel, dem Reisetyp und den klimatischen Verhältnissen. Auf Besonderheiten weisen wir bei der Reiseausschreibung hin. Für Teilnehmer, deren Leistungsvermögen stark eingeschränkt ist, die eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl benötigen, sind nicht alle Reisen geeignet. Bitte informieren Sie uns bei Buchung über mögliche Einschränkungen.
Kreuzfahrten
- Die in unseren Katalogen aufgeführten Kreuzfahrten zeigen nur einen kleinen Ausschnitt aus unserem großen Angebot. Sollten Sie Ihre Wunschreise oder Ihr Schiff vermissen , so können wir selbstverständlich jede Fluss- oder Hochseekreuzfahrt zu den bestmöglichen Preise für Sie buchen, einschließlich der An- und Abreise, auf Wunsch mit Vor- oder Nachprogramm, maßgeschneidert und individuell.
- In unserer Kreuzfahrt-Datenbank informieren wir Sie über aktuelle Specials und das große Angebot! Gerne machen wir Ihnen Vorschläge, fragen Sie unsere Kreuzfahrtexperten!
- Auswahl der Kreuzfahrten: Bei der Auswahl der angebotenen Fluss- und Hochseekreuzfahrten haben wir bewusst Wert auf moderne und komfortable Schiffe namhafter Reedereien gelegt. Wichtig sind uns bei der Auswahl der Reisen außerdem die Fahrpläne, die Ihnen ausreichend Zeit an Land bieten sollten.
- Die Deckspläne der Schiffe schicken wir Ihnen gerne separat zu, sofern sie im Katalog oder in der Datenbank nicht abgebildet sind. Auf diesen Plänen sehen Sie die Lage der Kabinen und die Zuordnung zu den Kategorien. Die Einteilung der Kabinenkategorien wird durch die Reederei vorgenommen und richtet sich nach Lage, Größe und Ausstattung. Auf die Einteilung und Preisgestaltung haben wir keinen Einfluss.
- Schiffsbeschreibungen: Die Schiffsbeschreibungen haben wir aufgrund eigener Erfahrung und anhand der Reederei-Angaben vorgenommen. Sie finden diese hier...
- Reedereien (Veranstalter) und Reisebedingungen: Wir weisen darauf hin, dass wir bei allen angebotenen Fluss- und Hochseekreuzfahrten als Vermittler und nicht als Veranstalter auftreten. Allen Kreuzfahrten liegen daher die Reisebedingungen der betreffenden Reedereien zugrunde, die Sie von uns mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten. Die Stornosätze für Schiffsreisen sind in der Regel von Reederei zu Reederei verschieden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung.
Trinkgelder
Lokale Fremdenführer und einheimische Busfahrer begleiten in vielen Ländern unsere Reisen oftmals über mehrere Tage. Sie freuen sich, wenn sich Ihre Zufriedenheit durch eine Aufbesserung des obligatorischen Trinkgeldes, das Ihr Reiseleiter gibt, ausdrückt. Die Reiseleitung gibt hierzu Empfehlungen. Ein kleines Trinkgeld erwarten in der Regel die Gepäckträger, die Ihre Koffer auf Ihr Zimmer bringen.
Privatreisen
Viele Gruppen- oder Kleingruppenreisen können wir Ihnen auf Wunsch auch als Privatreise quotieren. Sie reisen dann alleine, zu zweit oder mit Ihrer privaten Gruppe und einem Reiseleite individuell und persönlich betreut.
Reiseleitung
Wir sind bemüht, den Namen des Reiseleiters bereits in der Katalogausschreibung einer Reise zu nennen. Diese Angabe ist jedoch unverbindlich, da sich Änderungen ergeben können. Ein Rücktrittsanspruch entsteht dadurch nicht. Bei Erlebnisreisen mit örtlicher Reiseleitung erhalten Sie meist mit den Reiseunterlagen den Namen des Reiseleiters genannt.
Die Reiseleiter-Porträts finden Sie hier...
Reiseversicherungen
Viele Gruppenreisen beinhalten bereits eine Reiserücktrittskosten-Versicherung. Sie schützt bei Reise-Rücktritt aus bestimmten Gründen gegen die im Absatz „Rücktritt“ der Reisebedingungen genannten Kosten. Die genauen Bedingungen erhalten Sie mit der Bestätigung bzw. bei unserem Partner. Unter www.karawane.de/reiseversicherung finden Sie eine Online-Buchungsmöglichkeit und weitere Informationen.
Reiseunterlagen und Informationsmaterial
Ihre Reisebestätigung erhalten Sie von uns in der Regel innerhalb von 10 Tagen nach Buchungseingang. Die detaillierten Reiseunterlagen mit aktuellen Hinweisen zum Zielgebiet, Reisegutscheinen, Flug-, Bahn- oder Bustickets, Reiseplan mit Hotelangaben und Teilnehmerliste (bei Gruppenreisen) erhalten Sie ca. 14 Tage vor Reisebeginn. Bei vielen Reisen erhalten Sie zusätzlich eine Landkarte, einen Reiseführer oder ein Reise-Handbuch.
Sondergruppen
Für Firmen, Vereine, Clubs, Vereinigungen und Freundeskreise ab zehn Personen arbeiten wir Ihnen gerne eine Sonderreise aus.
Verpflegung
Die bei den Reisen eingeschlossenen Verpflegungsleistungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Reisen:
F = Frühstück
M = Mittagessen
P = Picknick
A = Abendessen.
Je nach Reiseverlauf kann das Mittagessen auch in Form eines Picknicks oder Lunchpakets angeboten werden. Bei Nordamerika-Reisen sind im allgemeinen keine Mahlzeiten eingeschlossen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie spezielle Kost, z.B. vegetarische Mahlzeiten, auf den Flügen und während der Reise wünschen. Wir geben dies als Kundenwunsch entsprechend an die Leistungsträger weiter.
Visum
Falls für einzelne Länder eine Visumpflicht besteht, so sind wir bei der Einholung behilflich. Auf Wunsch kann das Visum auch selbst besorgt werden. Falls die Visumkosten im Reisepreis nicht eingeschlossen sind, wird bei der jeweiligen Reise darauf hingewiesen. Unsere Hinweise beziehen sich immer auf deutsche Staatsangehörige! Staatsbürger anderer Länder sind verpflichtet, auf ihre Staatsangehörigkeit bei Buchung hinzuweisen und sich das erforderliche Visum gegebenenfalls selbst zu besorgen.
Zahlungsabwicklung
Den Reisepreis zahlen Sie direkt an uns oder, je nach Vereinbarung und Buchungsabwicklung, an Ihr Reisebüro.
