Obwohl Flugreisende inzwischen viele Rechte haben, ist es nicht einfach, diese tatsächlich durchzusetzen. Hier hilft der Dienstleister Flightright.
Flüge verspätet oder gestrichen?
Da ist die Freude auf den lang ersehnten Urlaub groß und dann das: Streik am Flughafen. Oder der Flieger kommt erst gar nicht an, weil dieser aufgrund eines technischen Defekts auf dem Rollfeld steht. Der Ärger ist selbstverständlich groß. Obwohl Flugreisende inzwischen viele Rechte haben, ist es nicht einfach, diese tatsächlich durchzusetzen.
EU-Verordnung stärkt Passagierrechte
Seit Februar 2005 stehen Fluggästen innerhalb der Europäischen Union weitreichende Rechte gegenüber den Airlines zu. Unter inakzeptabler Beförderungsleistung regelt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 unter anderem die Rechte bei Verspätung sowie Annullierung. In Abhängigkeit der Schwere des jeweiligen Umstandes können Flugreisende Unterstützungs- und Ausgleichszahlungen in angemessener Höhe verlangen. Grundsätzlich erstrecken sich die Regelungen der Verordnung sowohl auf Linien- wie auch auf Nichtlinienflügen, wobei ein Flug im Rahmen einer Pauschalreise ebenfalls umfasst wird.
Anspruch bei Verspätung
Diese sind dann gegeben, wenn sich die Abflugzeit um mindestens zwei Stunden verzögert. Das Luftfahrtunternehmen hat in diesem Fall für Erfrischungen und Mahlzeiten in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit zu sorgen und zwei unentgeltliche E-Mails, Telefaxe oder Telefonate zu ermöglichen. Ferner kann der Fluggast vom Vertrag zurücktreten und eine anderweitige Beförderung verlangen. Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht ab einer Verspätung von 3 Stunden. Je nach Flugentfernung kann diese zwischen 250 und 600 Euro betragen. Technische Probleme stellen keine entlastenden außerordentlichen Umstände für die Fluggesellschaft dar. Eine Ausnahme sind Streiks: Hier muss die Airline seine Kunden zwar per Ersatzflug zum Ziel befördern, jedoch nicht für Ausgleichszahlungen oder Schadenersatz aufkommen. Alternativ zum Ersatzflug können sich die Passagiere auch den Flugpreis zurückerstatten lassen. Betreuungsleistungen (z.B. Hotel mit Vollpension) muss die Airline zudem auch dann erbringen, wenn etwa die Aschewolke eines Vulkans eine planmäßige Beförderung verhindert.
Anspruch bei Annullierung
In diesem Fall wird der zuvor gebuchte Flug gestrichen. Fluggäste können bei Eintritt dieser Situation eine anderweitige Beförderung einfordern oder sich die Flugscheinkosten erstatten lassen. Je nach Einzelfall werden weitere Betreuungsleistungen wie Transfer zwischen Hotel und Flughafen, Hotelunterbringung und Verpflegung fällig. Wird zudem der Fluggast nicht mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt über die Annullierung informiert, kann dieser einen Schadenersatz in Form einer pauschalen Ausgleichszahlung geltend machen.
Wie Fluggäste zu Ihrem Recht kommen
Wer seine Rechte wahrnehmen möchte, sollte zunächst direkt mit der Fluggesellschaft Kontakt aufnehmen. Vor Ort sollte von Mitarbeitern der Fluggesellschaft eine schriftliche Bestätigung für die Annullierung oder Verspätung angefordert werden – möglichst unter Angabe des konkreten Sachverhaltes. Hiermit lässt sich die eigene Rechtsposition gegenüber der Fluggesellschaft verbessern. Sämtliche Belege für Verpflegung, Taxi oder Hotel, welche aufgrund der Annullierung oder Verspätung entstanden sind, sollten sicher aufbewahrt werden. Rechtsschutzversicherungen kommen für Anwalts- und Gerichtskosten auf, sollte sich der Streit nicht außergerichtlich beilegen lassen. Reisekosten werden dagegen von Reiserücktrittkostenversicherung übernommen, sofern diese bestehen sollte. Sinnvoll ist es zudem, sich an eine Beschwerdestelle zu wenden, wie z.B. dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA), dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) oder der Schlichtungsstelle Mobilität. Darüber hinaus kann der Fluggast seine Ansprüche – gegen Zahlung einer geringen Provision- auch an Unternehmen wie Flightright oder Claim Flights abtreten. Der Vorteil dabei ist ein wesentlich geringerer bürokratischer Aufwand. Zudem entstehen keinen finanziellen Verluste, da die Provision nur bei einer erfolgreichen Klage anfällt.
Fluggästen wurden seitens der Europäischen Union zahlreiche Rechte eingeräumt, deren Durchsetzung allerdings nicht immer einfach ist. In den meisten Fällen spielen die Fluggesellschaften auf Zeit und lassen die Passagiere auf diese Weise hängen. Auch auf eine Schlichtung lassen sich viele Airlines nicht ein. Wichtig ist es, sich nicht entmutigen zu lassen, die Fristen im Auge zu behalten und eine der vielen Beschwerdestellen einzuschalten.
Informationen zu Flightright erhalten Sie unter www.flightright.de. Die Abwicklung erfolgt direkt mit dem Anbieter und zu dessen Konditionen.
Informationen zum Claim Flights erhalten Sie unter www.claimflights.de. Die Abwicklung erfolgt direkt mit dem Anbieter und zu dessen Konditionen.