Mietbedingungen
Avis Safari Rental (Nambia)
Mietstationen
Südafrika: Johannesburg, Kapstadt*
Namibia: Windhoek
Botswana: Kasane*, Maun*
*Fahrzeugübernahme oder -abgabe gegen Aufpreis – u.a. auch möglich in Durban, Upington, Livingstone, Victoria Falls, Lusaka und Harare.
Öffnungszeiten der Stationen
• Montag bis Freitag: 8.00 – 16.30 Uhr
• Übernahmen/Abgaben außerhalb der Bürozeiten und an Feiertagen auf Anfrage; Gebühr ZAR 850 (bis 31.10.24: ZAR 750)
• alle Depots geschlossen am 25.12. und 01.01.
Fahrer
Alter min. 23 Jahre, max. 80 Jahre
(und min. 3 Jahre im Besitz des Führerscheins)
Führerschein
Alle Fahrer müssen im Besitz eines nat. und eines internat. Führerscheins bzw. einer beglaubigten englischsprachigen Übersetzung des nat. Führerscheins sein.
Mietpreisberechnung
Erster und letzter Miettag werden als voller Miettag berechnet, unabhängig von der Uhrzeit der Übernahme und Abgabe.
Das Übernahmedatum bestimmt die Saison, zu der alle Miettage abgerechnet werden. Bei Übernahme außerhalb Südafrikas gelten immer die Namibia-Raten.
Keine Erstattung nicht genutzter Miettage; alle in ZAR genannten Beträge sind vor Ort zu bezahlen.
Mindestmietdauer
7 Tage
Einwegmieten
Einwegmieten zwischen den meisten Stationen sind gegen Gebühr möglich – z.B.:
• Johannesburg – Kapstadt: ZAR 5.705* (bis 31.10.24: ZAR 5.335*)
• Kapstadt – Windhoek: ZAR 6.480 (bis 31.10.24: ZAR 6.050)
• Windhoek – Kapstadt: ZAR 6.050
• Johannesburg/Kapstadt – Maun: ZAR 7.765* (bis 31.10.24: ZAR 7.260*)
• Johannesburg/Kapstadt – Kasane: ZAR 8.955*
• Windhoek – Kasane: ZAR 8.955* (bis 31.10.24: ZAR 8.360*)
(*Gebühren auch gültig in umgekehrter Richtung;
Stand: 01.05.24 – vorbehaltlich Änderung).
Mehrfachmieten
Keine Ermäßigung.
Fahrtgebiete
Alle Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen (Teer oder Schotter) und offiziellen 4×4 Pisten in Südafrika, Namibia, Botswana, Eswatini (Swaziland), Lesotho, Zimbabwe, Zambia und Mozambique gefahren werden.
Fahrten in andere Länder bedürfen der vorherigen Genehmigung des Vermieters; es gelten ggf. abweichende Versicherungsbedingungen.
Versicherung
Im Mietpreis ist eine Fahrzeugversicherung des Vermieters mit ZAR 30.000 Selbstbeteiligung im Schadenfall eingeschlossen. Versichert sind Kasko- und Haftpflichtschäden*, Diebstahl sowie Abschleppkosten auch nach Unfällen innerhalb Südafrikas (*Haftpflichtversicherung gültig in Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho und Eswatini – für andere Länder bei Einreise vor Ort abzuschließen).
Ein Schadensfall ist Avis Safari Rental unverzüglich zu melden, sonst erlischt der Versicherungsschutz.
Zusatzversicherung
Die Selbstbeteiligung kann durch Abschluss der Super CDW2-Zusatzversicherung ausgeschlossen werden.
Mit Super CDW sind zusätzlich auch Schäden an Windschutzscheibe (max. 1) und Reifen (max. 2), Kupplung, Aufhängung sowie Abschleppkosten nach Unfällen auch außerhalb von Südafrika, versichert (Kosten siehe Preiskasten).
Kaution
Bei Übernahme des Fahrzeugs ist eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung der Standardversicherung zu hinterlegen (bei Super CDW: ZAR 4.000).
Die Kaution muss per Kreditkarte (MasterCard, VISA oder American Express) hinterlegt werden; der Betrag wird von der Kreditkarte abgebucht.
Die Kaution wird bei Rückgabe erstattet, wenn das Fahrzeug zum/am vereinbarten Termin/Ort unbeschädigt und ohne fehlende Einzelteile zurück gegeben wird. Das Kursrisiko trägt der Mieter.
Leistungen
• unbegrenzte Freikilometer
• Fahrzeugversicherung mit Selbstbeteiligung (max. ZAR 30.000 je Schadensfall)
• Transfers ab/bis Depot im Umkreis von 10 km (Johannesburg, Kapstadt) bzw. 50 km (Windhoek)
• lokale Steuern
• Endreinigung (bei normal verschmutzten Fahrzeugen)
• 24-Stunden-Notrufservice
• komplette Campingausrüstung
Nicht eingeschlossen
• Treibstoff (Benzin bzw. Diesel)
• Vertragsgebühr ZAR 350
• Mautgebühr (SA Road Tax) – pro Fahrzeug (ZAR 250 je Übernahme und Abgabe in Südafrika)
• Abgassteuer (Carbon Tax) bei Fahrten in Namibia – einmalig pro Fahrzeug und Miete (NAD 450)
• Gebühren für weitere Fahrer (je ZAR 250 – bei Super CDW 2 inklusive)
• Reinigungsgebühr für außerordentlich verschmutzte Fahrzeuge
• Einwegmietgebühren
• Gebühren für Grenzüberschreitungen – einmalig pro Fahrzeug und Miete ZAR 1.000
• Zusatz-Versicherungen
• Schäden oder Verlust von persönlichem Gepäck im Fahrzeug
• Bearbeitungsgebühr je Strafzettel ZAR 450, sofern durch Avis abgewickelt, zusätzlich zum Bußgeld
• Bearbeitungsgebühr je Unfall/Schaden ZAR 450
(Alle ZAR-Gebühren Stand 01.07.23 – vorbehaltlich Änderung).
Nicht versichert sind
• Schäden und Unfälle, die durch Nichteinhaltung des Mietvertrages verursacht werden (z.B. Fahrten in nicht erlaubte/angemeldete Länder, auf nicht erlaubten Straßen/Pisten, abseits von Straßen oder Pisten)
• Schäden an Dach und Unterboden
• Schäden durch Wasser (z.B. nach zu tiefen Flussdurchfahrten) oder Salzwasser• Schäden aufgrund der Nutzung von falschem oder minderwertigem Treibstoff
• Schäden/Verlust an/von Campingausrüstung
• Schäden durch nicht registrierte Fahrer
• Schäden auf Grund von Fahrlässigkeit, Mutwilligkeit sowie durch Alkohol- oder Drogen-Einfluss
Grenzüberschreitungen
Fahrten in Nachbarländer müssen bei Buchung angemeldet werden. Es fallen einmalig ZAR 1.250 Grenzüberschrittsgebühren an (zzgl. zu eventuellen Einwegmietgebühren und/oder Depotzuschlägen).
Stornobedingungen
Abweichend zu den ARB bis 60 Tage vor Reisebeginn 30%, 59-30 Tage 60%, 29-0 Tage 90%.