Ihre Expertin

Neuseeland mit dem Wohn- bzw. Campmobil – es gibt kaum eine schönere Möglichkeit, das ganze Land in drei oder vier Wochen zu erleben. Unsere zuverlässigen Partner bieten unterschiedliche Modelle an und garantieren zum Teil auch ein maximales Alter der Fahrzeuge.

Benzin und Diesel

Die Preise von Benzin und Diesel variieren je nach Region und Weltmarktpreisen. Die aktuellen Benzinpreise können Sie auf der Webseite www.pricewatch.co.nz  finden.

Campingplätze

Neuseeland hat ein dichtes Netz hervorragend ausgestatteter Campingplätze. Über die besten Campgrounds verfügt die Top 10-Kette (www.top10.co.nz). 

Bitte beachten Sie, dass mit Fahrzeugen ohne eigene Toilette und ohne Abwassertank kein freies (wildes) Camping erlaubt ist und auch Campingplätze ohne sanitäre Einrichtungen nicht benutzt werden dürfen. Bei Verstoß drohen empfindliche Bußgelder. Entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge besitzen das sog. Freedom Camping Certificate.

Ausführliche Informationen rund um das Thema Camping finden sich auch auf der Webseite des Department of Conversation (www.doc.govt.nz) und auf www.camping.org.nz.

Campingmöbel

Diese können gegen eine geringe Gebühr direkt beim Vermieter angemietet werden bzw. sind in den angebotenen All Inclusive-Paketen eingeschlossen. Informationen finden Sie in den Mietbedingungen.

Dieselsteuer

Neuseeland erhebt bei Dieselfahrzeugen eine Steuer, die nach gefahrenen Kilometern berechnet wird. Diese ist entweder im Mietpreis pauschal eingeschlossen oder wird am Mietende kilometergenau abgerechnet – bitte beachten Sie die Ausschreibungen beim jeweiligen Vermieter im Preisteil. In der Regel fahren Sie bei einem 3-wöchigen Urlaub ca. 3.000-4.000 km und sollten diese Kostenposition bei der Wahl des Vermieters beachten. Die Dieselsteuer kann sich jederzeit ändern.

Eingeschlossene Leistungen

Bei allen Angeboten in unserem Katalog sind unbegrenzte Kilometer, mehrere Fahrer im Mietvertrag und die Innenausstattung eingeschlossen.

Einwegmieten

Einwegmieten zwischen den Depots der Vermieter sind möglich (teilweise gegen Gebühr). Die Kosten finden Sie in den Mietbedingungen. Bei Mieten zwischen Nord- und Südinsel muss das Fahrzeug auf Kosten des Mieters per Fähre überführt werden. Wir empfehlen insbesondere in der Hochsaison eine frühzeitige Buchung.

Fahrzeugtypen

Die Fahrzeuge können je nach Marke, Modell und Jahrgang in der Ausstattung gegenüber der Katalogdarstellung variieren.

Für die Wahl des richtigen Campmobils ist wichtig, dass das Fahrzeug mindestens so viel zugelassene Sitzplätze besitzt wie Passagiere an Bord sind. Das gleiche gilt natürlich auch für die Anzahl der Schlafplätze. Wobei es grundsätzlich empfehlenswert ist, das Fahrzeug „eine Nummer größer“ zu wählen. Wichtig ist außerdem, ob man im Fahrzeug nur schlafen oder auch kochen oder duschen will?

Folgende Campmobil-Typen stehen zur Auswahl (die jeweiligen Vermieter verwenden teilweise abweichende Bezeichnungen):

Mini-Camper: Auf sog. Minivans bzw. Großraumlimousinen basierende Fahrzeuge mit PKW-ähnlichem Platzangebot und eingeschränkter Campingausstattung. Ohne Dusche/WC und keine Stehhöhe. 

Campervans: Kompakte Kastenwagen (ähnlich VW Bus) mit Stehhöhe dank festem (Hitop) oder aufstellbarem (Poptop) Hochdach. Ohne Dusche/WC.

Camper: Geräumige Kastenwagen (z.B. Mercedes Sprinter) mit festem Hochdach, i.d.R. Durchgang zum Wohnbereich, Dusche/WC und kompletter Campingausstattung. Meist für 2 oder 3 Personen.

Wohnmobile/Motorhomes: Große, komfortabel ausgestattete Fahrzeuge mit aufgesetzter, breiter und geräumiger Wohnkabine für min. 3-4 Personen und i.d. R. Durchgang zur Fahrerkabine und Alkoven mit festem Doppelbett darüber.

Alle Vermieter behalten sich das Recht vor, bei Nichtverfügbarkeit eines bestätigten Campervans/ Wohnmobils (z.B. aufgrund Reparatur, Unfäll o.ä.) den Kunden ein höherwertigeres Fahrzeug zu übergeben. Daraus resultierende eventuelle Mehrkosten (z.B. aufgrund eines höheren Treibstoffverbrauches) begründen keinen Schadenersatzanspruch.

Fahrzeugausstattung

Die Innenausstattung beinhaltet Kochgeschirr, Handtücher und Bettzeug (entweder Schlafsäcke oder Bettdecken) mit Laken und Kopfkissen.

Fahrzeugübernahme und Mietvertrag

Nach Ankunft in Neuseeland empfehlen wir eine Hotelübernachtung vor der Fahrzeugübernahme. Planen Sie für die Übernahme ca. zwei Stunden ein, überprüfen Sie sämtliche Funktionen und Ausstattungen vor Fahrtantritt und reklamieren Sie etwaige Beanstandungen oder Schäden sofort.

Bei Übernahme unterzeichnen Sie einen Mietvertrag der Vermietfirma. Bitte beachten Sie besonders die Versicherungsbedingungen und die Verhaltensmaßregeln bei Pannen und Unfällen.

Eine Kaution ist per Kreditkarte zu hinterlegen. Bitte beachten Sie, daß Ihre Kreditkarte von den meisten Vermietern mit dem entsprechenden Betrag belastet wird. Visa und Mastercard werden grundsätzlich akzeptiert; AMEX oder Diners nur teilweise. Die Kaution wird erstattet, wenn das Fahrzeug sauber, vollgetankt und unbeschädigt zurückgegeben wird.

Fahrer und Führerschein

Das Mindestalter für Fahrer beträgt 21 Jahre (Spaceships: 18 Jahre). Ein gültiger Internationaler Führerschein bzw. eine beglaubigte englischsprachige Übersetzung des nationalen Führerscheins ist zusätzlich zum gültigen nationalen Führerschein für alle Fahrer erforderlich! Wir empfehlen, den Internationalen Führerschein rechtzeitig zu beantragen (nur möglich in Verbindung mit dem EU-Führerschein im Scheckkartenformat).

Langzeitmieten

Für Langzeitmieten können wir Ihnen in der Regel spezielle Angebote unterbreiten, je nach Saison und Verfügbarkeit. Bitte fragen Sie uns!

Mehrfachmieten

Falls Sie eine Reise nach Australien und Neuseeland unternehmen, können Sie unter gewissen Rahmenbedingungen bei den meisten Vermietern die Miettage zwecks Langzeitermäßigung zusammen rechnen.

Mietstationen

Alle Vermieter haben Stationen in Auckland und Christchurch. Fahrzeuge können in der Regel nur hier während der Bürozeiten übernommen oder zurück gegeben werden.

Pannen und Reparaturen

Trotz sorgfältiger Pflege und Wartung der Fahrzeuge können Pannen auftreten oder Reparaturen erforderlich werden. Melden Sie diese unverzüglich telefonisch dem Vermieter. Sie erhalten dann Anweisungen für die weitere Vorgehensweise. Die Vermieter ersetzen im Fall von größeren Pannen nur den tatsächlichen Nutzungsausfall, nicht jedoch Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen.

Rückerstattung

Es erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung für nicht genutzte Miettage.

Saisonzeiten

Hinsichtlich der Mietpreisberechnung beachten Sie bitte die Ausschreibungen beim jeweiligen Vermieter. Der erste und der letzte Miettag werden jeweils als voller Miettag berechnet, unabhängig von der Uhrzeit der Übernahme und Rückgabe.

Steuern

Die neuseeländische Goods and Service Tax (GST) von derzeit 15% ist in unseren Preisen bereits enthalten.

Transfers

Unsere Partner bieten Ihnen in der Regel kostenlose Transfers vom Flughafen zum Depot und zurück. Bitte beachten Sie die Informationen in den Mietbedingungen.

Umbuchung

Eine Umbuchung wird wie eine Stornierung und anschließende Neubuchung behandelt. Über anfallende Gebühren informieren wir Sie gerne vorab.

Verkehr

In Neuseeland herrscht Linksverkehr. Die Straßen sind oftmals eng und kurvig, so dass die Tagesetappen kurz gehalten werden sollten. Kalkulieren Sie höchstens mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 60-70 km/h. Für Fahrzeuge über 3.500 kg Gesamtgewicht beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h. Bestimmte Routen sind für Wohnmobile verboten, z.B. Ninety Mile Beach im Norden des Landes.

Versicherungen

Im Standard-Mietpreis ist eine Fahrzeugversicherung mit Selbstbehalt im Schadenfall eingeschlossen. Zusätzlich kann gegen Aufpreis das All Inclusive-Paket gebucht werden. Dieses beinhaltet den bestmöglichen Versicherungsschutz des jeweiligen Vermieters, der zu einer Reduzierung der vor Ort zu hinterlegenden Kaution führt. Weiterhin sind Leistungen wie z.B. Campingmöbel, Einwegmieten oder Dieselsteuer eingeschlossen. Je nach gewähltem Versicherungspaket ist vor Ort eine Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen. Bei Rückbuchung auf Ihre Kreditkarte kann dies durch Kursschwankungen zu einem Minderbetrag führen.

Keine Versicherung deckt in der Regel Schäden durch Salzwassereinfluss, sonstige Wasserschäden oder Fahrten auf nicht zugelassenen Straßen. Der Versicherungsschutz entfällt ebenfalls bei fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden sowie bei Verstoß gegen die örtlichen Mietbedingungen. 

Bitte beachten Sie die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vermieters!