Mietbedingungen
ASCO Car Hire
Mietstationen
Windhoek
Mietstation Zuschläge
keine
Öffnungszeiten der Stationen
täglich 7.30-17.00 Uhr
Fahrer
Mindestalter 25 Jahre (Ausnahme: 30 Jahre für den Bushcamper (Gruppe K) sowie für Fahrzeuge mit 2.8 l Hubraum oder mehr). Der Fahrer muss zudem mindestens 3 Jahre im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
Führerschein
Zusätzlich zum gültigen nationalen Führerschein ist ein internationaler Führerschein oder eine beglaubigte englischsprachige Übersetzung erforderlich.
Mindestmietdauer
6 Tage
Mietpreisberechnung
Auf 24-Stunden-Basis; bei Saisonüberschreitungen werden die in der jeweiligen Saison gültigen Tarife berechnet; eine Überschreitung der gebuchten Mietdauer muss unverzüglich (mindestens 2 Tage zuvor) bei ASCO angezeigt werden, es kommen dann die örtlichen, höheren Tarife zur Anwendung; keine Rückerstattung bei verspäteter Übernahme oder vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges.
Berechnungsvorgabe
24h
Einwegmieten
Ab oder bis Windhoek im südlichen Afrika möglich. Vor Ort fallen folgende Gebühren an (für andere Orte Preise auf Anfrage):
Namibia:
• Swakopmund NAD 5.962 (ab 01.01.25: NAD 6.689)
• Lüderitz NAD 9.693 (ab 01.01.25: NAD 10.881)
• Katima Mulilo NAD 11.662 (ab 01.01.25: NAD 13.104)
Südafrika:
• Kapstadt NAD 15.731 (ab 01.01.25: NAD 17.667)
• Johannesburg NAD 16.162 (ab 01.01.25: NAD 18.155)
Botswana:
• Kasane NAD 14.850 (ab 01.01.25: NAD 16.673)
• Maun NAD 10.687 (ab 01.01.25: NAD 12.012)
Zimbabwe:
• nach Victoria Falls NAD 15.487 (ab 01.01.25: NAD 17.394)
• ab Victoria Falls NAD 18.281 (ab 01.01.25: NAD 20.534)
(Stand: 20.03.24 – vorbehaltlich Änderung)
Mehrfachmieten
Keine Ermäßigung.
Fahrtgebiete (Einschränkungen)
Alle Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen (Teer oder Schotter) und offiziellen 4×4 Pisten in Namibia gefahren werden. Mit vorheriger Genehmigung des Vermieters sind auch Fahrten nach Botswana, Südafrika, Lesotho, Eswatini (Swaziland), Zambia, Zimbabwe, Malawi und Mozambique erlaubt; es gelten abweichende Versicherungsbedingungen.
Fahrten
• im Kaokoland und Damaraland auf Offroad Tracks, dem Van Zyl’s Pass sowie auf den offiziellen Schotterstraßen D3707 und D3703,
• in Botswana durch Nationalparks und deren Umgebung,
erfolgen auf eigenes Risiko (der Vermieter garantiert keinen 24-Std.-Pannenservice; der Mieter trägt alle Kosten im Falle einer Panne, einer Reparatur und aufgrund von durch schlechten Straßenzustand entstehenden Schäden; lediglich Unfälle mit anderen Fahrzeugen sind versichert).
Dünenfahrten und Fahrten abseits offizieller Straßen und Pisten sind grundsätzlich verboten.
Grenzüberschreitungen
Fahrten in Nachbarländer Namibias müssen bei Buchung angemeldet werden. Es spielt keine Rolle, wieviele dieser Länder Sie pro Anmietung besuchen. Folgende Gebühren sind vor Ort zu entrichten (einmalig pro Anmietung; Stand: 20.03.24 – vorbehaltlich Änderung):
• Botswana, Südafrika, Lesotho, Eswatini, Zimbabwe: NAD 720 (ab 01.01.25: NAD 760)
• Zambia, Malawi, Mozambique: NAD 3.090 (ab 01.01.25: NAD 3.210)
Versicherung
Im Mietpreis ist eine Fahrzeugversicherung des Vermieters mit NAD 40.000 Selbstbeteiligung je Schadenfall eingeschlossen. Versichert sind Kasko-, Haftpflicht- und Insassenschäden sowie Diebstahl.
Ein Schadensfall ist ASCO unverzüglich zu melden, sonst erlischt der Versicherungsschutz.
Zusatzversicherung (optional)
Die Selbstbeteiligung kann durch Abschluss einer Zusatzversicherung (Reduced Excess 3, buchbar ab 10 Miettagen) ausgeschlossen werden. Reduced Excess 3 deckt zusätzlich
• durch Sandflug hervorgerufene Schäden (Sandblasting)
• einen Reifenschaden
• Schäden an Glas- und Scheinwerfern (unbegrenzt)
• Schäden an Dach und Dachzelt(en)
• Schäden/Verlust an/von Campingausrüstung
• Schäden am Unterboden (ausgenommen bei Fahrten auf Offroad Tracks im Kaokoland und Damaraland, einschließlich Van Zyl’s Pass und Straßen D3707 und D3703)
• nicht fahrlässig verschuldete Unfälle ohne Fremdbeteiligung (Single Vehicle Accidents) versichert.
Nicht versichert sind
• Schäden an Kupplung, Getriebe und Differenzial
• Schäden und Unfälle, die durch Nichteinhaltung des Mietvertrages verursacht werden (z.B. Fahrten in nicht erlaubte/angemeldete Länder, auf nicht erlaubten Straßen/Pisten)
• Schäden durch nicht registrierte Fahrer
• Schäden aufgrund der Nutzung von falschem oder minderwertigem Treibstoff
• Abschleppkosten nach Unfällen
• Schäden auf Grund von Fahrlässigkeit, Mutwilligkeit sowie durch Alkohol- oder Drogen-Einfluss
Kaution
Die Höhe der Kaution entspricht der Selbstbeteiligung der gewählten Versicherung. Bei Übernahme des Fahrzeuges legen Sie Ihre Kreditkarte (akzeptiert werden MasterCard und VISA, die Kreditkarte muss noch min. 120 Tage ab Mietbeginn gültig sein) vor; der Vermieter nimmt einen Abzug der Karte, reserviert also lediglich den entsprechenden Betrag. Eine Abbuchung von Ihrem Kartenkonto erfolgt lediglich im Schadenfall.
Die Kaution wird bei Rückgabe erstattet, wenn das Fahrzeug zum/am vereinbarten Termin/Ort unbeschädigt und ohne fehlende Einzelteile zurück gegeben wird.
Hinweis
Auszug aus den Mietbedingungen (gültig ab 01.11.2023, Änderungen vorbehalten)