Mietbedingungen

Bushlore Namibia

Mietstationen

Südafrika: Johannesburg, Kapstadt
Namibia: Windhoek
Botswana: Kasane, Maun
(Bei Mieten ab/bis Kasane und ab/bis Maun ZAR 7.500 Depot-Zuschlag. Bei fehlender Verfügbarkeit kann ein Fahrzeug zur Wunschstation geliefert werden, Kosten auf Anfrage.)

Fahrzeugübernahme oder -abgabe gegen Aufpreis u.a. auch möglich in:
Durban, Nelspruit, Port Elisabeth, Upington, Swakopmund, Livingstone, Victoria Falls, Lusaka, Harare, Gaborone, Maputo, Pemba, Dar es Salaam.

Mietstationen Namibia

Windhoek

Öffnungszeiten der Stationen

Montag bis Freitag: 7.30 – 16.30 Uhr
Samstag: 8.30 – 13.00 Uhr
(Übernahmen/Abgaben außerhalb der Bürozeiten und an Feiertagen auf Anfrage; Gebühr ZAR 500)

Fahrer

Mindestalter 21 Jahre.
(besondere Versicherungsbedingungen für Fahrer unter 23 Jahre beachten)

Führerschein

Alle Fahrer müssen im Besitz eines nationalen und eines internationalen Führerscheins bzw. einer beglaubigten englischsprachigen Übersetzung des nationalen Führerscheins sein.

Mindestmietdauer

• 5 Tage innerhalb Südafrikas
• 7 Tage bei Mieten von Südafrika in andere Länder
• 8 Tage bei Mietbeginn außerhalb Südafrikas
• bei Einwegmieten teilweise abweichend

Mietpreisberechnung

Fahrzeuge mit Campingausrüstung: erster und letzter Miettag werden als voller Miettag berechnet, unabhängig von der Uhrzeit der Übernahme und Abgabe.
Fahrzeuge ohne Campingausrüstung werden auf 24 h-Basis berechnet.
Das Übernahmedatum bestimmt die Saison, zu der alle Miettage abgerechnet werden. Bei Übernahme außerhalb Südafrikas gelten immer die Namibia-Raten.
Keine Erstattung nicht genutzter Miettage; alle in NAD genannten Beträge sind vor Ort zu bezahlen.

Berechnungsvorgabe

pro Kalendertag

Einwegmieten

Einwegmieten zwischen den meisten Stationen sind gegen Gebühr möglich – z.B.:
• Johannesburg – Kapstadt: ZAR 7.700*
• Johannesburg – Windhoek: ZAR 7.900*
• Kapstadt – Windhoek: ZAR 6.600*
• Johannesburg – Kasane: ZAR 9.000*
• Windhoek – Kasane: ZAR 9.100*
• Johannesburg – Livingstone: ZAR 13.000*
(Gebühren in der Nebensaison teilweise günstiger;
*Gebühren auch gültig in umgekehrter Richtung;
Stand: 04.04.24 – vorbehaltlich Änderung).

Mehrfachmieten

Keine Ermäßigung.

Fahrtgebiete (Einschränkungen)

Alle Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen (Teer oder Schotter) und offiziellen 4×4 Pisten in Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho, Zimbabwe, Zambia, Mozambique, Tansania, Eswatini und Malawi gefahren werden.
In abgelegenen Gebieten und auf schlechten Straßen ist eine besonders vorsichtige Fahrweise erforderlich. Straßen wie der Van-Zyl-Pass in Namibia oder Death Acre in Angola sollten gemieden werden. Auf sehr schlechten Straßen oder in extrem abgelegenen Gebieten kann es u.a. bei der Hilfe im Schadensfall, bei der Bergung des Fahrzeugs oder bei der Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs zu Verzögerungen kommen, für die der Vermieter keine Verantwortung übernimmt.
Fahrten in andere Länder bedürfen der vorherigen Genehmigung des Vermieters; es gelten abweichende Versicherungsbedingungen.

Grenzüberschreitungen

Bei Mieten, die über Ländergrenzen führen, fallen einmalig Grenzüberschrittsgebühren an (zzgl. zu eventuellen Einwegmietgebühren und/oder Depotzuschlägen):
• Botswana, Südafrika, Zimbabwe, Zambia, Mozambique: NAD 800
• Malawi, Tansania, Uganda, Kenia und Mozambique, wenn nördlich von Caia oder des Zambezi: NAD 3.000.
(Gebühren Stand: 04.04.24 – vorbehaltlich Änderung.)

Versicherung

Im Mietpreis ist eine Fahrzeugversicherung des Vermieters mit Selbstbeteiligung im Schadenfall eingeschlossen. Versichert sind Kasko- und Haftpflichtschäden, Diebstahl sowie Abschleppkosten auch nach Unfällen innerhalb Südafrikas (Haftpflichtversicherung nur gültig in Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho und Eswatini – für andere Länder bei Einreise vor Ort abzuschließen).
Die Höhe der Selbstbeteiligung beträgt NAD 30.000 (bis 31.12.24 NAD 20.000 für Modelle ohne Campingausrüstung) bzw. NAD 60.000 für Fahrer unter 23 Jahre.

Versichert sind auch Einzelunfälle mit Umkippen/Überschlag (Single Vehicle Rollover) und Wildunfälle bei Dunkelheit; in diesem Fall verdoppelt sich die Selbstbeteiligung.

Ein Schadensfall ist Bushlore unverzüglich zu melden, sonst erlischt der Versicherungsschutz.

Zusatzversicherung (optional)

Die Selbstbeteiligung kann (außer bei Einzelunfällen) durch Abschluss der CDW2-Zusatzversicherung ausgeschlossen bzw. für Fahrer unter 23 Jahren auf NAD 30.000 reduziert werden (ab 8 Miettagen).

Mit CDW2 sind zusätzlich auch Schäden an Unterboden, Windschutzscheibe und Reifen (max. 2 Reifen je 30 Miettage), Abschleppkosten auch nach Unfällen in Namibia, Botswana, südl. Mozambique, Zimbabwe und im Livingston District in Zambia sowie am Dach (hier jedoch immer Selbstbeteiligung der Standardversicherung) versichert. Die Kosten pro Tag sind abhängig von der Mietdauer (siehe Preiskasten).

Nicht versichert sind

• Schäden und Unfälle, die durch Nichteinhaltung des Mietvertrages verursacht werden (z.B. Fahrten in nicht erlaubte/angemeldete Länder, auf nicht erlaubten Straßen/Pisten, abseits von Straßen oder Pisten)
• Schäden durch Wasser (z.B. nach Flussdurchfahrten) oder Salzwasser
• Schäden aufgrund der Nutzung von falschem oder minderwertigem Treibstoff
• Schäden/Verlust an/von Campingausrüstung
• Schäden durch nicht registrierte Fahrer
• Schäden auf Grund von Fahrlässigkeit, Mutwilligkeit sowie durch Alkohol- oder Drogen-Einfluss

Kaution

Bei Übernahme des Fahrzeugs ist eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung der jeweiligen Versicherung zu hinterlegen (bei CDW2: NAD 5.000).
Die Kaution muss per Kreditkarte (MasterCard, VISA oder American Express) hinterlegt werden; der Betrag wird geblockt, jedoch nicht von der Kreditkarte abgebucht.

Die Kaution wird bei Rückgabe erstattet, wenn das Fahrzeug zum/am vereinbarten Termin/Ort unbeschädigt und ohne fehlende Einzelteile zurück gegeben wird.

Hinweis

Auszug aus den Mietbedingungen (gültig ab 01.01.2024, Änderungen vorbehalten).

Wartung, mechanische Pannen und Reparaturen:
Der Mieter ist verpflichtet, nach spätestens 10.000 km eine Wartung durchführen zu lassen. Für Toyota Hilux-Modelle fallen dafür in Südafrika, Namibia und Botswana keine Kosten an. Außerhalb der genannten Länder sowie generell für andere Fahrzeugmodelle sind die Inspektionskosten vom Mieter zu tragen; Kosten für ggf. anfallende Verschleißreparaturen werden vom Vermieter erstattet (Reparaturen über NAD 3.000 müssen jedoch vorab vom Vermieter autorisiert werden).

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