Mietbedingungen

GO Rentals

Mietstationen

8 Stationen auf Nord- und Südinsel: Auckland City, Auckland Airport, Waiheke Island*, Wellington Airport, Nelson Airport, Christchurch Airport, Dunedin Airport, Queenstown Airport.

Kostenloser Transfer zwischen Flughafen und Flughafenstation bei Mietbeginn und -ende während der Bürozeiten.

*Waiheke Island: abweichende Mietpreise auf Anfrage.

Öffnungszeiten der Stationen

• Alle Stationen täglich von 8.00-17.00 Uhr geöffnet.
• Eine Anmietung/Abgabe außerhalb der Bürozeiten ist auf Anfrage und gegen Gebühr an den Flughäfen Auckland, Christchurch und Wellington möglich.

Hotelanlieferung

Nicht möglich

Fahrer

• Mindestalter 21 Jahre (Kat. IDAE: min. 25 Jahre), kein Höchstalter.
• Zusätzlich zum gültigen nationalen Führerschein ist ein Internationaler Führerschein erforderlich.

Mindestmietdauer

• 3 Tage.
• 5 Tage bei Einwegmieten nur auf Nord- oder nur auf Südinsel
• 7 Tage bei Einwegmieten von Nord- nach Südinsel oder umgekehrt.

Mietpreisberechnung

• 1 Tag = 24 Stunden.
• Bei Saisonüberschneidungen werden die Miettage entsprechend der Saison berechnet.
Bei verspäteter Rückgabe am Rückgabetag fallen vor Ort folgende Kosten an:
• bis 1 Std. 25%, bis 2 Std. 50%, bis 3 Std. 75% des lokalen Tagespreises
• über 3 Std. Verspätung ein voller lokaler Tagespreis

Berechnungsvorgabe

24h

Einwegmieten

• Kostenfrei zwischen allen Stationen möglich.

Mehrfachmieten

Bei gleichzeitiger Buchung können mehrere Mieten kumuliert werden, um einen günstigeren Tagesmietpreis zu erhalten.

Fahrtgebiete (Einschränkungen)

• Fahrten sind nur auf geteerten sowie gut befestigten öffentlichen Straßen erlaubt.
• Nicht erlaubt sind Skippers Canyon Road, Zufahrt nach Macetown, Ball Hut Road sowie Fahrten in Flußbetten und auf Stränden.

Fährüberfahrt

Bei Mieten zwischen Nord- und Südinsel muss das Fahrzeug auf Kosten des Mieters per Fähre überführt werden.

Versicherung

Im Mietpreis ist eine Fahrzeug-Versicherung des Vermieters ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen (Peace of Mind). Ausnahmen: Für E-Fahrzeuge (Kat. IDAE) und Minivans (Kat. PVAR) beträgt die Selbstbeteiligung je Schadensfall NZD 500.
Die Peace of Mind-Versicherung deckt auch Schäden an Reifen und Windschutzscheibe.

Nicht versichert sind

• Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
• Fahrten durch nicht genehmigte Fahrer
• Fahrten auf nicht genehmigten Straßen oder Stränden
• Schäden durch/nach Vorsatz und/oder Vertragsbruch
• Schäden an Dach und Unterboden
• Schäden durch Fehlbetankung
• Verlust von Fahrzeugschlüsseln
• Bergungs- und Abschleppkosten nach Einzelunfällen

Kaution

• Bei Mieten inklusive der Peace of Mind-Versicherung ist keine Kaution zu hinterlegen, aber die Vorlage einer Kreditkarte zwingend erforderlich (VISA, Master, AMEX).

Hinweis

Auszug aus den Mietbedingungen (gültig ab 01.10.2023 – Änderungen vorbehalten.)

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