Mietbedingungen
GO Rentals
Mietstationen
8 Stationen auf Nord- und Südinsel: Auckland City, Auckland Airport, Waiheke Island*, Wellington Airport, Nelson Airport, Christchurch Airport, Dunedin Airport, Queenstown Airport.
Kostenloser Transfer zwischen Flughafen und Flughafenstation bei Mietbeginn und -ende während der Bürozeiten.
*Waiheke Island: abweichende Mietpreise auf Anfrage.
Öffnungszeiten der Stationen
• Alle Stationen täglich von 8.00-17.00 Uhr geöffnet.
• Eine Anmietung/Abgabe außerhalb der Bürozeiten ist an den Flughäfen Auckland, Christchurch und Wellington sowie auf Waiheke Island vorbehaltlich der Rückbestätigung durch den Vermieter möglich.
Hotelanlieferung
Nicht möglich
Fahrer
• Mindestalter 21 Jahre (Kat. IDAE: min. 25 Jahre), kein Höchstalter.
• Zusätzlich zum gültigen nationalen Führerschein ist ein Internationaler Führerschein erforderlich.
Mindestmietdauer
• 3 Tage.
• 5 Tage bei Einwegmieten nur auf Nord- oder nur auf Südinsel
• 7 Tage bei Einwegmieten von Nord- nach Südinsel oder umgekehrt.
Mietpreisberechnung
• 1 Tag = 24 Stunden.
• Bei Saisonüberschneidungen werden die Miettage entsprechend der Saison berechnet.
Bei verspäteter Rückgabe am Rückgabetag fallen vor Ort folgende Kosten an:
• bis 1 Std. 25%, bis 2 Std. 50%, bis 3 Std. 75% des lokalen Tagespreises
• über 3 Std. Verspätung ein voller lokaler Tagespreis
Berechnungsvorgabe
24h
Einwegmieten
• Kostenfrei zwischen allen Stationen möglich.
Mehrfachmieten
Bei gleichzeitiger Buchung können mehrere Mieten kumuliert werden, um einen günstigeren Tagesmietpreis zu erhalten.
Fahrtgebiete (Einschränkungen)
• Fahrten sind nur auf geteerten sowie gut befestigten öffentlichen Straßen erlaubt.
• Nicht erlaubt sind Skippers Canyon Road, Zufahrt nach Macetown, Ball Hut Road sowie Fahrten in Flußbetten und auf Stränden.
Fährüberfahrt
Bei Mieten zwischen Nord- und Südinsel muss das Fahrzeug auf Kosten des Mieters per Fähre überführt werden.
Versicherung
Im Mietpreis ist eine Fahrzeug-Versicherung des Vermieters ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen (Peace of Mind). Ausnahmen: Für E-Fahrzeuge (Kat. IDAE) und Minivans (Kat. PVAR) beträgt die Selbstbeteiligung je Schadensfall NZD 500.
Die Peace of Mind-Versicherung deckt auch Schäden an Reifen und Windschutzscheibe.
Nicht versichert sind
• Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
• Fahrten durch nicht genehmigte Fahrer
• Fahrten auf nicht genehmigten Straßen oder Stränden
• Schäden durch/nach Vorsatz und/oder Vertragsbruch
• Schäden an Dach und Unterboden
• Schäden durch Fehlbetankung
• Verlust von Fahrzeugschlüsseln
• Bergungs- und Abschleppkosten nach Einzelunfällen
Kaution
• Bei Mieten inklusive der Peace of Mind-Versicherung ist keine Kaution zu hinterlegen, aber die Vorlage einer Kreditkarte zwingend erforderlich (VISA, Master, AMEX).
Hinweis
Auszug aus den Mietbedingungen (gültig ab 01.10.2023 – Änderungen vorbehalten.)